Ziel & Satzung

Innerhalb des Bundesgebietes besteht ein deutliches wirtschaftliches Gefälle. Es besteht die Gefahr, dass der Norden Deutschlands durch den Prozess der Wiedervereinigung noch weiter ins Abseits gedrängt wird.

Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, ist es erforderlich, nicht nur auf Hilfe von außen zu setzen, sondern selbst Initiative zu ergreifen. Hierbei soll der „CLUB 100 - Sport und Wirtschaft e.V.“ starke Impulse geben.

Durch ihn soll ein ausgeprägter Gemeinschaftssinn in der Region entstehen, um auf diese Weise mit verbesserten Kommunikationsmöglichkeiten, gemeinsamen Ideen und Initiativen für unseren Wirtschaftsraum zu entwickeln. Dabei soll sowohl nach innen das Selbstwertgefühl gesteigert als auch nach außen deutlich gemacht werden, dass diese Region ein eigenständiges Leistungsprofil hat. Diese Botschaft kann sehr überzeugend über ein sportliches Aushängeschild transportiert werden.

Ein sportliches Aushängeschild kann es für diese Region nur geben, wenn die Wirtschaft sich gezielt engagiert. Im Sinne dieser Zielsetzung besteht eine gegenseitige starke Beziehung und Abhängigkeit zwischen dem Sport und der Wirtschaft.


§ 1 Name, Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „CLUB 100-Sport und Wirtschaft e.V.“
  2. Der Verein hat seinen Sitz im Seebad Heringsdorf.
  3. Der Verein soll in das Vereinsregister Wolgast eingetragen werden.

§ 2 Zweck

  1. Der „CLUB 100 - Sport und Wirtschaft e.V.“ verfolgt als Interessengemeinschaft den Zweck, den regionalen Spitzensport, und zwar insbesondere den Handballsport, zu fördern, um ihn als eine eigenständige Leistung der Region darzustellen und damit Standortwerbung für diese Region zu betreiben. Ferner soll über ein gemeinsames Auftreten bei Sportveranstaltungen das Selbstwertgefühl der Mitglieder und der Region und über andere Veranstaltungen die Kommunikation der Mitglieder untereinander gefördert werden. Diesen Zweck will der Verein überwiegend über die Durchführung von Veranstaltungen und über den Einsatz von Werbemitteln bei Spitzensportveranstaltungen erreichen.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Der Verein will seine Zielstellung durch die Mitgliedschaft von an-gesehenen Firmen verschiedener Branchen der Region Vorpommern verwirklichen. Soweit Freiberufler und Privatpersonen mit gutem Leumund sich verpflichten, den Spitzensport besonders zu unterstützen, können sie ebenfalls Mitglied werden.
  2. Die Anzahl der Mitglieder soll auf 100 beschränkt sein. Vorstand und Beirat sind ermächtigt, die Mitgliederzahl um bis zu maximal 25 % zu überschreiten.
  3. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

§ 4 Austritt und Ausschluss von Mitgliedern

Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Verein austreten, und zwar unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum 30. Juni eines jeden Jahres. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über ein Vereinsausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 5 Aufnahmegebühr und Mitgliederbeitrag

Die Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag werden von der Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung festgesetzt.

§ 6 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden als Präsident , dem 1. stellvertretenen Vorsitzenden als 1. Vizepräsident, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden als 2. Vizepräsident, einem Geschäftsführer, einem Schatzmeister und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt; sie bleiben jedoch auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.
  2. Der Vorstand entscheidet über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge und der sonstigen Vermögenswerte. Sofern gegenüber einem Vertragspartner finanzielle Verpflichtungen pro Jahr von mehr als Euro 5.000 eingegangen werden, ist der Beirat vorher zu hören.
  3. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und erhält keine Vergütung.

§ 7 Beirat

  1. Es ist ein Beirat zu bilden. Dieser muss vom Vorstand in Angelegenheiten gemäß § 6 (2) angehört werden.
  2. Der Beirat besteht aus a. fünf von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählten Personen b. dem jeweiligen Vorstandsvorsitzenden des „Handballsportverein Insel Usedom e.V.“, der zugleich Vorsitzender dieses Beirates ist.
  3. Der Beirat hat weiterhin die Aufgabe, den Vorstand bei der strategischen Ausrichtung des Vereins zu beraten.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerordentlich Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird, dabei sollen die Gründe angegeben werden.

§ 9 Einberufung von Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen, Verhinderung vom 1.stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch 2. stellvertretenden Vorsitzenden durch einen einfachen Brief einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen.

§ 10 Ablauf von Mitgliederversammlungen

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 1. stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert oder ergänzt werden. Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Viertel, zu Änderungen des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine solche von neun Zehntel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben; wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.

§ 11 Protokollierung von Beschlüssen

Beschlüsse sind Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist von einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben.

§ 12 Auflösung des Vereins

Im Fall der Auflösung des Vereins sind die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder die Liquidatoren. Das Vereinsvermögen wird dem „Handballsportverein Insel Usedom e.V.“– Jugendsport zugeführt.

Seebad Heringsdorf, den 24.05.2006