Innerhalb des Bundesgebietes besteht ein deutliches wirtschaftliches Gefälle. Es besteht die Gefahr, dass der Norden Deutschlands durch den Prozess der Wiedervereinigung noch weiter ins Abseits gedrängt wird.
Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, ist es erforderlich, nicht nur auf Hilfe von außen zu setzen, sondern selbst Initiative zu ergreifen. Hierbei soll der „CLUB 100 - Sport und Wirtschaft e.V.“ starke Impulse geben.
Durch ihn soll ein ausgeprägter Gemeinschaftssinn in der Region entstehen, um auf diese Weise mit verbesserten Kommunikationsmöglichkeiten, gemeinsamen Ideen und Initiativen für unseren Wirtschaftsraum zu entwickeln. Dabei soll sowohl nach innen das Selbstwertgefühl gesteigert als auch nach außen deutlich gemacht werden, dass diese Region ein eigenständiges Leistungsprofil hat. Diese Botschaft kann sehr überzeugend über ein sportliches Aushängeschild transportiert werden.
Ein sportliches Aushängeschild kann es für diese Region nur geben, wenn die Wirtschaft sich gezielt engagiert. Im Sinne dieser Zielsetzung besteht eine gegenseitige starke Beziehung und Abhängigkeit zwischen dem Sport und der Wirtschaft.
§ 1 Name, Sitz
§ 2 Zweck
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Austritt und Ausschluss von Mitgliedern
Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Verein austreten, und zwar unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum 30. Juni eines jeden Jahres. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über ein Vereinsausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 5 Aufnahmegebühr und Mitgliederbeitrag
Die Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag werden von der Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung festgesetzt.
§ 6 Vorstand
§ 7 Beirat
§ 8 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerordentlich Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird, dabei sollen die Gründe angegeben werden.
§ 9 Einberufung von Mitgliederversammlungen
Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen, Verhinderung vom 1.stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch 2. stellvertretenden Vorsitzenden durch einen einfachen Brief einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen.
§ 10 Ablauf von Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 1. stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert oder ergänzt werden. Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Viertel, zu Änderungen des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine solche von neun Zehntel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben; wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.
§ 11 Protokollierung von Beschlüssen
Beschlüsse sind Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist von einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben.
§ 12 Auflösung des Vereins
Im Fall der Auflösung des Vereins sind die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder die Liquidatoren. Das Vereinsvermögen wird dem „Handballsportverein Insel Usedom e.V.“– Jugendsport zugeführt.
Seebad Heringsdorf, den 24.05.2006